Absenkung der Bargeldgrenze: Politik kämpft gegen anonymen Goldkauf
Wer einen Goldkauf in der Höhe von bis zu 9.999 Euro tätigen wollte, genoss in Deutschland bislang noch ein seltenes Privileg: Bis zu dieser Grenze konnten Edelmetallkäufe völlig anonym in bar bezahlt werden. Im Rahmen des sogenannten Tafelgeschäfts wurde lediglich ein nicht namentlich dokumentierter Kaufbeleg ausgestellt. Nachdem allerdings die sogenannte Bargeldgrenze im Jahr 2017 bereits von 14.999 Euro um 5.000 Euro gesenkt worden war, befürchteten viele kritische Zeitgenossen eine weitere Absenkung. Und nun ist es offenbar so weit.
Wie aus einigen Online-Berichten (beispielsweise https://www.gold.de/artikel/geldwaeschegesetz-2019/) hervorgeht, plant die Bundesregierung eine drastische Absenkung der Bargeldgrenze auf nur noch 2.000 Euro. Denn Deutschland ist dazu verpflichtet, eine neue EU-Richtlinie bis zum Januar 2020 umzusetzen. Die neuen Anforderungen wurden vom Bundesfinanzministerium in einen Referentenentwurf gegossen, der im Bundestag debattiert und beschlossen werden soll.
Das Dokument mit dem sperrigen Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/843)“ hat es auf 112 Seiten in sich und sorgt seitdem für Zündstoff. So behauptet das Bundesfinanzministerium beispielsweise: „Zugleich ist im Bereich des Edelmetallhandels von einem erhöhten Geldwäscherisiko auszugehen.“ Zudem muss mal wieder die angebliche Terrorfinanzierung für die Absenkung der Bargeldgrenze herhalten. Von der Notwendigkeit, in Zeiten des Anlagenotstands sein Vermögen mit Gold zu schützen, ist in dem Entwurf freilich nicht die Rede.
Für Edelmetallhändler und ihre Kunden ist es nicht nur beunruhigend, von der Politik unter Generalverdacht gestellt zu werden. Sie müssen sich künftig auch auf deutlich mehr „Papierkram“ einstellen. Denn bereits ab 2.000 Euro soll künftig ein Identitätsnachweis nötig sein, außerdem müssen die Händler mögliche Risikofaktoren ermitteln und berücksichtigen und insbesondere prüfen, ob das Geld aus kriminellen Machenschaften stammt. Bei Verdachtsfällen müssen Meldungen an die Behörden erfolgen.
Im Falle einer Absenkung der Bargeldgrenze auf 2.000 Euro wäre es künftig also nicht einmal mehr möglich, einen 100-Gramm-Barren Gold anonym zu kaufen. Bislang lagen zwei Barren dieser Größe oder alternativ sieben Unzen im Rahmen. Mit der Grenze von 2.000 Euro liegt Deutschland künftig auf dem Niveau anderer Länder, wobei ein Vergleich mit unseren Nachbarn deutlich macht, wohin es künftig auch in der Bundesrepublik gehen könnte: In Frankreich liegt die Bargeldgrenze bereits bei nur noch 1.000 Euro.
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pro aurum rät seinen Kunden beim Umgang mit den aktuellen Entwicklungen rund um die Absenkung der Bargeldgrenze zur Besonnenheit: „Die Absenkung der Bargeldgrenze für Goldkäufe zeigt, dass das Edelmetall nunmehr in Sachen Identifikationspflicht den anderen Vermögensklassen gleichgestellt wird. Niemand kann heute Anleihen, Aktien oder Immobilien kaufen, ohne sich zweifelsfrei zu identifizieren“, erklärt Robert Hartmann, Gesellschafter von pro aurum. Edelmetallkäufer sind künftig nicht schlechter gestellt, es wurde vielmehr eine umstrittene Ausnahmeregelung abgeschafft. Hartmann weist darauf hin, dass beim Ankauf von Gold bereits jetzt eine Ausweispflicht besteht. Zudem sei es sinnvoll, zur zweifelsfreien Dokumentation des Goldbesitzes, beispielsweise im Fall eines Wohnungseinbruchs, gegenüber der Versicherung mit einem namentlich versehenen Kaufbeleg den Verlust nachweisen zu können. Aus diesem Grund kauft bereits jetzt die Mehrheit bei pro aurum entweder im Online-Shop oder in den Niederlassungen mit Identitätsnachweis. Wir gehen davon aus, dass die Käufer von physischen Edelmetallen nach der Einführung der neuen Bargeldobergrenze zunehmend per Banküberweisung agieren.
Die Verunsicherung vieler Edelmetallkäufer ist allerdings auch bei pro aurum festzustellen, seitdem die ersten Meldungen zur Absenkung der Bargeldgrenze im Internet kursierten. pro aurum bietet seinen Kunden auch weiterhin den praktischen Online-Kauf von Edelmetallen und die seriöse Beratung in den Niederlassungen: „Grundsätzlich sollte jeder Kunde nur den Betrag in eine Anlageklasse investieren, mit dem er sich wohlfühlt“, erklärt Robert Hartmann. Edelmetalle sind nach seiner Einschätzung geldwerte Sachwerte und gehören in jedes Vermögensportfolio: „Je nach Anlegertyp empfehlen wir fünf bis 25 Prozent Edelmetallanteil im Gesamtportfolio, um gegen Wertverlust, Inflation und Niedrigverzinsung abgesichert zu sein“, schlägt Robert Hartmann vor.
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