Absenkung der Bargeldgrenze ante portas
Laut einem aktuellen Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums soll im nächsten Jahr der anonyme Kauf von Gold nur noch bei Geschäften unter 2.000 Euro möglich sein. Das heißt: Die bisher gültige Bargeldgrenze für solche Tafelgeschäfte soll von 10.000 auf 2.000 Euro drastisch reduziert werden.
Die EU-Geldwäsche-Richtlinie muss von den Mitgliedstaaten bis zum 10. Januar 2020 in nationales Recht umgesetzt werden. Für Edelmetallhändler erhöht sich dadurch vor allem der Bürokratieaufwand, schließlich kostet bereits ein 50-Gramm-Goldbarren aktuell mehr als 2.000 Euro und wäre somit mit einer Ausweispflicht des Käufers inklusive Datenerfassung verbunden. Selbst beim Kauf von lediglich zwei Krügerrand-Unzenmünzen würde die neue Regelung bereits greifen.
50 Gramm Goldbarren im pro aurum Shop verfügbar
“pro aurum verkauft ausschließlich Goldbarren, die eine Feinheit von 999,9/1000 aufweisen und gleichzeitig zum Handel an der Londoner Goldbörse zugelassen sind. Die von der London Bullion Market Association (LBMA) bescheinigte Güte…”
Für die Kunden von pro aurum ist der Kauf von Edelmetallen nicht deshalb attraktiv, weil Investments unter 10.000 Euro anonym getätigt werden können, sondern weil es eine Möglichkeit darstellt, Geldvermögen gegen einen drohenden Kaufkraftverlust abzusichern. Außerdem lässt sich durch Gold & Co. das Gesamtrisiko eines Portfolios reduzieren. Da gegenwärtig Aktien und Immobilien auf Höchstständen notieren und sich zugleich die Zinsen in der Nähe ihrer Rekordtiefs bewegen, geht es in der momentanen Marktphase weniger um das Erzielen von Gewinnen aus Vermögensanlagen, sondern vor allem um einen wirksamen Werterhalt.
Gold: mehr denn je ein „Must-have“
Wir von pro aurum sind mehr denn je davon überzeugt, dass Edelmetalle als geldwerte Sachwerte in jedes Vermögensportfolio gehören. Grundsätzlich sollte aber jeder Kunde nur den Betrag in diese Anlageklasse investieren, mit dem er sich wohlfühlt. Deshalb empfehlen wir in Abhängigkeit von der individuellen Anlegermentalität einen Edelmetallanteil zwischen fünf und 25 Prozent. Natürlich unterliegen auch Edelmetalle einem Preisschwankungsrisiko, aber die Erfahrung der vergangenen Jahrhunderte hat gezeigt, dass sie einen sehr guten Wertspeicher darstellen.
Doch nun zurück zur Absenkung der Bargeldgrenze: Sie zeigt auf, dass das Edelmetall mittlerweile in die Riege der etablierten Vermögensklassen aufgenommen worden ist. Grundsätzlich sollte man die ab Januar 2020 greifenden Änderungen nicht als Benachteiligung von Gold, sondern als den Wegfall einer vorteilhaften Ausnahme interpretieren. Was viele Anleger übrigens nicht wissen: Bereits heute besteht für Anleger eine Ausweispflicht, wenn sie ihre edlen Schätze an uns zurückverkaufen. Das heißt: Wer in den vergangenen Jahren Gold anonym gekauft hat, hätte sich beim Verkauf auch ausweisen müssen.
Ein Vorteil greift beim Kauf von physischem Gold übrigens weiterhin: Noch besteht keine Mehrwertsteuerpflicht und ab einer Haltezeit von einem Jahr wären etwaige Kursgewinne steuerfrei zu vereinnahmen – die Betonung liegt auf noch.
Bildrechte: iStock.com/Kritchanut