Edelmetalle und Steuern: Die wichtigsten Regeln im Überblick
Dieser Artikel wurde zum ersten Mal am 26. Februar 2021 veröffentlicht.
Er gehört zu den am besten geklickten Artikel im pro aurum Newsroom im Jahr 2021.
Das vergangene Jahr hatte für Edelmetall-Investoren viel Unruhe und Unsicherheit gebracht; aber wenigstens eine erfreuliche Nachricht war in der Welt der Münzen und Barren zu vernehmen: Die Mehrwertsteuer für Weißmetalle wurde von 19 auf 16 Prozent gesenkt. Doch dieser Steuervorteil endete zum Jahreswechsel – inzwischen ist wieder alles beim Alten: Anlageprodukte aus Silber, Platin und Palladium werden mit 19 Prozent besteuert. Anlagegold bleibt auch künftig mehrwertsteuerfrei. Doch wie verfahre ich mit Kursgewinnen in der Steuererklärung? Kann ich die hohe Mehrwertsteuer bei den Weißmetallen legal umschiffen? Und wie verhält es sich mit historischen Münzen bei der Mehrwertsteuer?
Anlagegold und viele historische Goldmünzen bleiben steuerfrei
Die wichtigste Nachricht für Anleger: Es besteht grundsätzlich keine Mehrwertsteuerpflicht bei Kapitalanlagegold. Wer Vermögensschutz betreiben und möglichst viel Gold für Geld erhalten möchte, sollte deshalb unbedingt auf Gold als Kapitalanlage setzen. Hier fällt nämlich nach derzeitiger Gesetzeslage keine Mehrwertsteuer an – dies gilt sogar für viele historische Goldmünzen, wenn diese bestimmte Eigenschaften aufweisen: Es wird ein Goldgehalt von mindestens 900 Tausendstel gefordert. Außerdem müssen die Münzen nach dem Jahr 1800 geprägt worden sein und in ihrem Herkunftsland als gesetzliches Zahlungsmittel gelten oder früher einmal gegolten haben. Von der Mehrwertsteuer befreite Goldbarren müssen eine Reinheit von mindestens 995 Tausendstel aufweisen.
Die Mehrwertsteuerpflicht entsteht erst dann, wenn der Verkaufspreis einer Münze den Materialwert um mehr als 80 Prozent übersteigt. Dies trifft vor allem auf seltene Sammlermünzen zu. Dagegen sind die klassischen Anlagemünzen wie der Krügerrand, der Maple Leaf, der American Eagle, der China Panda, die Britannia, der Wiener Philharmoniker, der American Buffalo und das Australian Kangaroo (auch als „Nugget“ bezeichnet) steuerfrei. Sie sind unter dem Sammelbegriff „Goldmünzen zur Kapitalanlage“ zusammengefasst.
Unkomplizierte Regeln bei der Steuererklärung
Bei der Steuererklärung haben Edelmetallanleger leichtes Spiel: Wer Goldbarren oder -münzen länger als zwölf Monate hält, kann bei deren Verkauf etwaige Kursgewinne steuerfrei vereinnahmen. Gewinne, die während eines Zeitraums von weniger als zwölf Monaten realisiert werden, müssen hingegen zum persönlichen Steuersatz versteuert werden. Dabei greift nicht das Regelwerk zur Abgeltungssteuer, sondern die Regelung für private Veräußerungsgeschäfte. Für sämtliche Gewinne existiert hier eine Freigrenze (kein Freibetrag) in Höhe von 600 Euro. Wird sie überschritten, müssen sämtliche Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften dem Finanzamt mitgeteilt und versteuert werden.
Differenzbesteuerung: Silber zum besten Preis
Die hohe Mehrwertsteuer von 19 Prozent für die Weißmetalle schreckt viele Anleger ab – doch es gibt eine völlig legale Möglichkeit, diesen hohen Aufschlag zu minimieren. Im Rahmen der sogenannten „Differenzbesteuerung“ können Silberanlagemünzen so angeboten werden, dass der Mehrwertsteuer-Zusatz äußerst gering ausfällt. Dabei wird nur die Handelsmarge, nicht aber der gesamte Preis der Münze mit der Mehrwertsteuer belegt. Durch dieses Besteuerungsverfahren ist es auch seit der Erhöhung der Mehrwertsteuer für Silberanlagemünzen von sieben auf 19 Prozent möglich, Silbermünzen zum Bestpreis zu bekommen. Diese Möglichkeit wird für alle Anlagemünzen angeboten, die außerhalb der Europäischen Union produziert wurden – also beispielsweise für den Krügerrand, den Maple Leaf oder das Känguru in Silber.
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