Edelmetallvermögen optimal vererben
Laut einer Studie des Forschungs- und Beratungsinstituts Empirica wird in Deutschland in den Jahren 2015 bis 2024 Vermögen in Höhe von schätzungsweise 3,1 Billionen Euro vererbt. Wir zeigen auf, was bei Edelmetallen zu beachten ist.
Erben in Deutschland
Wer möglicherweise seit Jahrzehnten in Gold & Co investiert hat, dürfte mittlerweile ein beträchtliches Edelmetallvermögen aufgebaut haben. Sollte dann auch noch Aktien-, Immobilien- oder Geldvermögen vorhanden sein, könnten die vom Staat eingeräumten Freibeträge für steuerfreie Erbschaften unter Umständen übertroffen werden. Die Höhe dieser ergibt sich stets aus dem jeweiligen Verwandtschafts- bzw. Beziehungsverhältnis. Bei Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern können nach derzeitiger Gesetzeslage 500.000 Euro steuerfrei vererbt werden. Bei Kindern reduziert sich der Freibetrag auf 400.000 und bei Enkeln greift ein Wert von 200.000 Euro. Für Urenkel, Eltern, Großeltern bzw. Urgroßeltern erfolgt eine Reduktion auf 100.000 Euro und bei allen anderen Personen können 20.000 Euro steuerfrei vererbt. Sobald diese Beträge überschritten werden, fällt Erbschaftsteuer an.
Neben den verschiedenen Freibeträgen muss man beim Thema Erben aber auch zwischen drei verschiedenen Steuerklassen unterscheiden. Dabei gilt: Für nahe Verwandte gilt die Steuerklasse I mit relativ niedrigen Steuersätzen, während die Steuerklasse III mit den höchsten Abgaben für Tanten, Onkel und sonstige Personen gilt. Doch damit nicht genug: Innerhalb dieser Kategorien steigen die Steuersätze in Abhängigkeit vom zu versteuernden Erbe und reichen von im Tief sieben Prozent bis in der Spitze 50 Prozent. Je höher das Vermögen, desto eher macht es Sinn, sich zu Lebzeiten Gedanken über das Erb- und damit verbundene Steuerrecht zu machen.
Besonderheiten bei Gold & Co.
Während Geldvermögen relativ einfach zu bewerten ist, muss man bei Goldvermögen genauer hinschauen. Dies trifft in besonders hohem Maße auf Sammlermünzen zu, deren Wertschätzung eine besonders hohe Expertise erfordert. Aber selbst bei den weltweit besonders beliebten Krügerrand-Goldmünzen gilt es zu differenzieren, falls es sich bspw. um einen seltenen Jahrgang oder eine „Jubiläums-Ausgabe“ handelt. Beim Verkauf von Münzsammlungen besteht ohne fundierte Expertise die Gefahr, das mit viel Leidenschaft angesammelte Edelmetallvermögen unter Wert zu verkaufen.
Wichtig zu wissen: Im Falle einer Erbschaft müssen die Erben dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten den jeweiligen Verkehrswert der Erbschaft mitteilen. Dies kann bei umfangreichen Münzsammlungen schwierig werden. Grundsätzlich haben die Erben drei Optionen:
- Sie lassen dem Finanzamt eine komplette Bestandsliste der Münzen und Barren zukommen und überlassen dann dem Finanzbeamten die Ermittlung des Verkehrswerts
- Grundsätzlich kann man den Wert einer Münzsammlung selbst schätzen und dem Finanzamt mitteilen. Ohne entsprechende Expertise stellt dies allerdings ein schwieriges Unterfangen dar
- Erben können die Münzsammlung von einem erfahrenen Fachmann bzw. Numismatik-Experten schätzen lassen
Zu Lebzeiten Vorkehrungen treffen
Die Besitzer umfangreicher wertvoller Münzsammlungen sollten sich darüber im Klaren sein, dass das leidenschaftliche Sammeln edler Münzen deren Erben erhebliche Probleme bereiten kann. Bei einer Erbengemeinschaft dürfte zum Beispiel ein einvernehmliches Vorgehen bei der Monetarisierung einer Münzsammlung – insbesondere bei mangelnder Expertise und unterschiedlichen Zielen – besonders schwierig werden. Ebenfalls problematisch: Wird zum Beispiel ein schneller Verkauf zum Begleichen von Beerdigungskosten oder Erbschaftsteuer angestrebt, drohen aufgrund des Zeitdrucks Einbußen beim Verkaufserlös.
Wer diese potenziellen „Fallstricke“ vermeiden möchte, sollte bereits zu Lebzeiten aktiv werden und vorsorgen. So könnte man durch das Führen und regelmäßige Aktualisieren von Bestandslisten (möglichst in digitaler Form), den Wert einer Sammlung leichter einschätzen. Ebenfalls hilfreich wäre das Sammeln und Aufbewahren sämtlicher Kaufbelege, insbesondere mit Blick auf die ab einer Haltedauer von 12 Monaten greifende Steuerfreiheit etwaiger Kursgewinne. Ein Testament mit konkreten Anweisungen, was mit einer Münzsammlung passieren soll, könnte zudem potenziellen Streit vermeiden helfen. Außerdem könnte der Erblasser einen Münzhändler seines Vertrauens benennen, damit die Erben nicht unter Wert verkaufen.
Wer potenziellen Ärger unter den Erben oder den Verkauf der Sammlung zu nicht-marktgerechten Preisen befürchtet, sollte über den Tausch von Sammlermünzen in Anlagemünzen nachdenken. Diese ließen sich dann erheblich leichter monetarisieren oder auf mehrere Erben verteilen. Übrigens: Die oben erwähnten Freibeträge gelten auch für Schenkungen. Man dürfte zum Beispiel dem Ehepartner (Kind) alle zehn Jahre Gold im Wert von 500.000 Euro (400.000 Euro) schenken. Diese Strategie macht in erster Linie für Multi-Millionäre Sinn, deren Erben dadurch die Erbschaftsteuer sparen.
Sollte sich der Goldpreis in den nächsten zehn Jahren ähnlich dynamisch nach oben entwickeln wie in den vergangenen zwölf Monaten (plus 24 Prozent), dürfte diese Option jedoch für immer mehr Goldbesitzer interessant werden. Beim Eintreten eines solchen Szenarios würde sich nämlich ein Goldvermögen von aktuell 100.000 Euro innerhalb von zehn Jahren auf 860.000 Euro vervielfachen.
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