GWG
Abkürzung für Geldwäschegesetz:
Zur Verhinderung des Einschleusens illegalen Geldes aus dem Drogenhandel und organisiertem Verbrechen in den legalen Geldkreislauf wurde das Geldwäschegesetz geschaffen. Beim Verkauf von Edelmetall im Gegenwert über EUR 2.000 sind Name, Anschrift und Legitimationspapier des Kunden aufzuzeichnen. Werden Edelmetalle von Kunden angekauft, gilt die Legitimationspflicht ab dem ersten Euro. Im Verdachtsfall sind Fragen hinsichtlich der Herkunft der Edelmetalle oder des Geldes zur Bezahlung der Edelmetalle zu stellen. Bestehen Zweifel hinsichtlich der Angaben sind der Geldwäschebeauftragte einzuschalten und ggf. eine Verdachtsanzeige zu stellen.