Frist für die Steuererklärung: Keine Hektik bei Edelmetall-Anlegern
Die Sommerferien sind traditionell nicht nur die Zeit des Reisens und der fröhlichen Tagestouren mit der Familie – viele Menschen in Deutschland haben in dieser Jahreszeit eine ganz besondere Verpflichtung: Sie erledigen auf den letzten Drücker ihre Steuererklärung. Normalerweise läuft die Frist Ende Juli aus, aufgrund der Corona-Pandemie hat die Regierung den Bürgern jedoch einen Aufschub gewährt: In diesem Jahr wurde die Abgabefrist für die Steuererklärung auf Ende Oktober 2021 verlängert. Beim Ausfüllen der Formulare kommt nun jedoch unweigerlich die Frage auf, ob auch das Edelmetall-Investment für die Steuererklärung relevant ist.
In den allermeisten Fällen ist die Antwort auf diese Frage einfach und erfreulich: In steuerlicher Hinsicht spielt der An- und Verkauf von physischem Edelmetall keine Rolle. Voraussetzung ist jedoch, dass Investoren das Edelmetall insgesamt ein Jahr besessen haben. Wird es vor Ablauf dieser Haltefrist veräußert, unterliegen mögliche Kursgewinne der Besteuerung.
Auch bei der Mehrwertsteuer werden Edelmetalle äußerst unkompliziert behandelt. Anlagegold ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Unter den Begriff „Anlagegold“ fallen neben modernen Anlagemünzen wie dem Krügerrand oder dem Wiener Philharmoniker auch Goldbarren und sogar einige historische Anlagemünzen. Diese Prägungen aus vergangenen Zeiten müssen nach dem Jahr 1800 produziert worden sein, einen Feingehalt von mindestens 900 Teilen Gold enthalten und dürfen maximal für das 1,8-Fache des reinen Metallwertes gehandelt werden. Somit sind seltene Sammlermünzen aus Gold von der Umsatzsteuerbefreiung ausgenommen.
Ganz ohne die Mehrwertsteuer geht es dagegen bei Silber, Platin und Palladium nicht. Die weißen Metalle werden ausnahmslos mit 19 Prozent besteuert. Es gibt jedoch eine völlig legale Ausnahme: pro aurum bietet Silbermünzen mit der sogenannten „Differenzbesteuerung“ an. Dieses Vorgehen ist möglich bei Münzen, die aus dem Nicht-EU-Ausland importiert wurden, sowie bei Münzen, die pro aurum aus dem Ankauf erhalten hat. Bei diesen Produkten wird nicht der komplette Wert mit der Umsatzsteuer belegt, sondern lediglich die Differenz zwischen An- und Verkaufspreis, also die Handelsmarge. Der Preisvorteil für eine differenzbesteuerte Münze liegt im Vergleich zur Regelbesteuerung bei zwei Euro pro Unze.
Aus diesem Grund sind bei pro aurum vor allem die Silbermünzen aus Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören, beliebt. Hierbei handelt es sich zu allererst um den Maple Leaf aus Kanada, den American Eagle aus den USA sowie das Känguru aus Australien. Inzwischen gehört ein weiteres Motiv zu dieser Reihe der meistverkauften Silbermünzen: Seit dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union können inzwischen auch die Britannia-Anlagemünzen differenzbesteuert verkauft werden.
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