Gefälschte Goldbarren erkennen: Hightech-Arsenal an Prüfgeräten
Unglaublich, aber wahr – dieses geflügelte Wort trifft exakt auf die Geschichte zu, welche am 15. November 2019 zumindest in strafrechtlicher Hinsicht ein Ende gefunden hat: Vor dem Amtsgericht Göttingen wurde ein 21-Jähriger, der einer örtlichen Bank gefälschte Goldbarren im Wert von rund 300.000 Euro verkauft hatte, zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Zugetragen hatte sich der Fall im Jahr 2016 und seitdem hohe Wellen in der überregionalen Presse geschlagen. Der Angeklagte wurde von der Regenbogenpresse als „Goldjunge“ bezeichnet und immer wieder war eine Frage zu lesen: „Wie konnte das passieren?“
Hierauf gab es beim Prozess in Göttingen keine Antwort. Die betroffene Bank machte keine Angaben zu den Sicherheitsvorkehrungen, welche bei den Ankäufen über einen Zeitraum von mehreren Monaten offenbar nicht ausreichend waren. Und auch der Angeklagte zeigte sich wortkarg. Obwohl schnell klar wurde, dass er sich der typischen China-Fälschungen bedient hatte, welche zu einem Bruchteil des tatsächlichen Goldpreises in Online-Auktionen angeboten werden, wollte sich der 21-Jährige nicht darauf festlegen, den tatsächlichen Hintergrund seiner Ankaufsware gekannt zu haben. Für den jungen Mann ist die juristische Aufarbeitung glimpflich ausgegangen. Er muss sich in den kommenden zwei Jahren an strenge Bewährungsauflagen halten und den Erlös aus seinem Goldverkauf an das Geldhaus zurückzahlen.
Gold-Skandal von Göttingen
Der „Gold-Skandal von Göttingen“ hat den Blick auf ein Thema gelenkt, welches Edelmetall- und Münzenhändler seit jeher belastet und welches mit reichlich Zündstoff versehen ist – allerdings handelt es sich bei dem Fall, wie jüngst auch die Bundesbank klarstellte, um einen außergewöhnlichen Einzelfall. Tatsächlich haben es Betrüger äußerst schwer, gefälschte Goldbarren auf dem deutschen Markt zu Geld zu machen. Bei pro aurum kommen Fälschungen, die einen gewissen Edelmetallgehalt nur vortäuschen, durchaus etwas häufiger vor als früher – allerdings wäre es übertrieben, von einer signifikanten Zunahme zu sprechen; die Gesamtzahl liegt bei maximal zehn Fällen pro Jahr. „Wer bewusst einen gefälschten Barren in Umlauf bringen möchte, geht eher nicht zu spezialisierten Edelmetallhändlern, deren Eingangskontrolle solche Fälschungen erkennt“, macht Robert Hartmann, Gründer von pro aurum, klar. Er berichtet, dass in diesem Jahr deutlich mehr Goldrückkäufe von Kunden als in normalen Zeiten zu verzeichnen waren – verantwortlich hierfür sind in erster Linie die sprunghaft gestiegenen Notierungen für Edelmetalle.
Seriöse Edelmetallhändler wie pro aurum setzen eine ganze Reihe von Prüfmethoden ein, um den Ankauf von Falschgold hundertprozentig auszuschließen. Technische Prüfmethoden wie das Röntgenfluoreszenzspektroskop, das Leitfähigkeitsmessgerät oder die Magnet- und Feinwaage entsprechen dem neuesten Stand und können Fälschungen zweifelsfrei enttarnen. Es ist nicht einmal nötig, die Barren oder Münzen anzubohren oder mit Prüfsäure zu behandeln. Sie können sogar in den Plastikblistern oder Kunststoffkapseln verbleiben, die Messung ist auch durch die Verpackung hindurch möglich.
Weitaus häufiger als gefälschte Goldmünzen oder Goldbarren, welche überhaupt kein Gold enthalten, sind Nachprägungen von historischen Goldmünzen – diese Form der Fälschung wird auch als „Stempelfälschung“ bezeichnet. Weit verbreitet sind beispielsweise die Nachahmungen der millionenfach geprägten 20 Mark Gold aus dem Kaiserreich, insbesondere aus Preußen. Diese wurden zwischen 1950 und 1980 mit hohen Aufgeldern von 20 bis 40 Prozent auf den reinen Goldwert gehandelt. Ganz wichtig: Der Goldgehalt entspricht einem Original, es handelt sich aber nicht um eine Münze aus dem Jahr, welches auf der Münze aufgeprägt wurde. „Heute lohnen sich solche Stempelfälschungen nicht mehr, weil die Aufschläge drastisch zurückgegangen sind. Aber solche Nachahmungen sind noch immer im Umlauf“, erklärt Robert Hartmann von pro aurum.
Die Stempelfälschungen werden bei pro aurum aussortiert und nicht angekauft – durch die Mitgliedschaft im Berufsverband des Deutschen Münzenfachhandels hat sich pro aurum verpflichtet, ausschließlich Originale zu verkaufen. Und selbst wenn Kunden theoretisch kein Schaden entstünde, weil ein nachgeprägter „Wilhelm II.“ in Gold die versprochene Goldmenge enthält, wendet pro aurum eine Null-Toleranz-Strategie beim Ankauf von Goldmünzen an. Diese wird durch ein Team aus erfahrenen Numismatikern durchgesetzt, welches sich sehr gut mit numismatischen Münzen auskennt.
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