Gold und Silber bei der Steuer: Die wichtigsten Regeln für Anleger
Die Britannia fristete als Silberanlagemünze viele Jahre lang ein Schattendasein – denn solange Großbritannien zur Europäischen Union gehörte, konnte die Bullion-Prägung nicht mit der günstigen Differenzbesteuerung verkauft werden. Inzwischen gilt das Vereinigte Königreich als „Nicht-EU-Ausland“ – und die Nachfrage nach der Anlagemünze aus Silber von der Insel hat stark zugenommen.
Normalerweise tut sich im Hinblick auf Edelmetalle und Steuern nicht viel, doch der „Brexit“ hatte ungeahnte Auswirkungen auf die Absatzzahlen von Silber aus Großbritannien – und manche Anleger nahmen den Übergang der Britannia in das Produktsegment der differenzbesteuerten Münzen zum Anlass, um sich näher mit der Besteuerung von Gold und Silber zu beschäftigen. Die gute Nachricht vorweg: Anders als die meisten Steuerthemen ist die Behandlung von Edelmetallen durch den Fiskus überraschend unkompliziert.
Edelmetalle und Steuern: Die wichtigsten Regeln im Überblick
Besonders einfach gestaltet sich das Verhältnis zwischen Gold und dem Finanzamt: Eine Mehrwertsteuerpflicht bei Kapitalanlagegold besteht nicht. Dazu zählen die klassischen Anlagemünzen wie der Wiener Philharmoniker, der Maple Leaf oder der Krügerrand. Sogar einige historische Goldmünzen sind steuerfrei, wenn sie einen Goldgehalt von mindestens 900 Tausendstel aufweisen, nach dem Jahr 1800 geprägt worden sind und in ihrem Herkunftsland als gesetzliches Zahlungsmittel im Einsatz gewesen sind oder es weiterhin sind.
Steuerfreiheit auf Kursgewinne nach einem Jahr
Auch bei der Steuererklärung ist der Aufwand für Edelmetallanleger normalerweise gering: Nach einer Haltefrist von einem Jahr können Kursgewinne steuerfrei vereinnahmt werden – wird das Gold vorher verkauft, erfolgt eine Versteuerung zum persönlichen Steuersatz, weil es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft handelt. Im Klartext: Es gibt eine geringe Freigrenze in Höhe von 600 Euro, die nicht überschritten werden sollte – ansonsten wird der gesamte Betrag besteuert.
Silber zum Bestpreis durch die Differenzbesteuerung
Wer sein Geld in Silber anlegen möchte, hat bei der Steuer ebenfalls leichtes Spiel – denn um die komplizierten Abläufe hinter den Kulissen kümmern sich Edelmetallhändler wie pro aurum für ihre Kunden, indem sie die sogenannte „Differenzbesteuerung“ anwenden. Hiermit können Silberanlagemünzen so angeboten werden, dass der Mehrwertsteuer-Zusatz äußerst gering ausfällt. Der Preisunterschied zwischen einer differenzbesteuerten und einer regelbesteuerten Silber-Unze liegt bei etwa zwei Euro – in den Genuss der Differenzbesteuerung kommen Fans aller Anlagemünzen, die außerhalb der Europäischen Union produziert wurden – dazu zählen beispielsweise der Krügerrand, der Maple Leaf oder das Känguru in Silber und neuerdings auch die Britannia aus Großbritannien.
Abgeltungssteuer für Finanzmarktpapiere
Während der Fiskus die steuerliche Behandlung von physischen Edelmetallen bislang unkompliziert gestaltet, kommen Anleger bei alternativen Anlageklassen wie Optionsscheinen oder Zertifikaten an der Abgeltungssteuer nicht vorbei. Diese liegt bei 25 Prozent auf Kursgewinne, dazu kommt der Solidaritätszuschlag. Diese Abschläge werden bei den Online-Brokern ganz automatisch vorgenommen. Unterm Strich wird also deutlich, dass Edelmetall-Anleger keine Experimente eingehen und auf virtuelle Finanz-Konstrukte verzichten sollten. Stattdessen ist der Kauf von Münzen und Barren in Gold und Silber weiterhin der Königsweg zum optimalen Vermögensschutz.
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