Münzen und Barren vererben: So regeln Investoren und Sammler ihren Nachlass clever
Sowohl das Edelmetall-Investment als auch das Münzensammeln sind nichts für Ungeduldige – bei der Wertanlage in Gold und Silber ist ein langfristiger Investment-Horizont sinnvoll, der durchaus einige Jahre oder gar Jahrzehnte umfassen kann. Und in der Numismatik dauert es oft Jahre, bis eine gesuchte Rarität in einer Münzauktion ersteigert werden kann. Doch was passiert mit der Edelmetall-Rücklage oder der Münzensammlung nach dem eigenen Tod? So weit möchten die meisten Anleger und Sammler nicht denken.
Der eigene Nachlass ist wohl für viele Edelmetall-Besitzer ein Tabuthema – wer beschäftigt sich schon gern mit seinem eigenen Tod und den vielen Detailfragen, welche damit zusammenhängen? Doch gerade, wenn es um Geld geht, ist eine frühzeitige Vorbereitung essenziell, um Freunden und Familienmitgliedern im „Fall des Falls“ wenigstens einen Teil der schweren Lasten und Aufgaben abzunehmen.
Wer sein Vermögen zu Lebzeiten mit Gold und Silber schützt, beweist mit dieser Anlage-Entscheidung eine besondere Weitsicht – aus diesem Grund sollten Kunden von pro aurum nicht davor zurückschrecken, bei einem Beratungsgespräch ihre Fragen rund um die Weitergabe des Goldes an künftige Generationen zu stellen. Die Kundenberater von pro aurum sind auf diese Fragen vorbereitet. Die Weitergabe von Sachwerten ist in allen Niederlassungen von pro aurum ein ständig aktuelles Thema, welches gerade die Kunden in einer fortgeschrittenen Lebensphase ansprechen.
Die Vorsorge für den Ernstfall beginnt lange vor dem eigenen Tod. Damit Münzen und Barren auch für die Nachkommen eine materielle Sicherheit bieten, ist die Wahl der optimalen Stückelung wichtig – wenn beispielsweise mehrere Kinder oder Enkel zu bedenken sind, kann durch die Auswahl entsprechender Münzen oder Barren eine faire und unkomplizierte Verteilung sichergestellt werden und die Erben müssen nicht einen großen Goldbarren verkaufen, um den Gegenwert untereinander aufzuteilen.
Wer seine goldenen Rücklagen nach dem Tod an Familienmitglieder oder Bekannte weitergeben und das Erbe völlig legal vor dem Zugriff des Finanzamts bewahren möchte, hat bestimmte Freigrenzen im Blick zu behalten – diese gelten übrigens auch für andere Vermögenswerte. Ehegatten und Lebenspartner dürfen bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben, Kinder können mit einem Gegenwert von bis zu 400.000 Euro steuerfrei bedacht werden. Vorsicht: An alle anderen Erben, welche nicht in einem direkten Verwandtschaftsverhältnis stehen, dürfen lediglich 20.000 Euro steuerfrei weitergeben werden. Bei Enkeln sind es immerhin noch 200.000 Euro, bei Urenkeln oder den eigenen Eltern 100.000 Euro.
Neben diesen Freigrenzen sollten Edelmetall-Anleger und Münzensammler ein weiteres Detail im Blick behalten, welches bei der Vorbereitung einer Erbschaft leicht in Vergessenheit gerät: Die Freibeträge, welche bei der Erbschaftssteuer gelten, dürfen zu Lebzeiten nur einmal in zehn Jahren genutzt werden. Wer einen Teil des späteren Erbes bereits zu Lebzeiten an Angehörige weitergeben möchte, sollte diesen Zeitraum bedenken. Zudem gilt: „Geschenkt ist geschenkt.“ Wer lange vor seinem mutmaßlichen Ableben sein Gold in der Verwandtschaft verteilt, kann es im Streitfall nur in absoluten Ausnahmefällen zurückfordern – im Gesetz ist von „grobem Undank“ die Rede, dieser Fall wird von Gerichten jedoch äußerst selten festgestellt.
Käufe von Investmentprodukten oder Sammlermünzen sollten für die Nachkommen möglichst genau dokumentiert werden, beispielsweise mit Kaufbelegen oder persönlichen Notizen. Denn nicht jeder Erbe weiß, was ein „Krügerrand“ ist oder warum Opas Lieblingsmünze ausgerechnet deshalb so wertvoll ist, weil sie eine dunkle Tönung aufweist. Damit die Goldmünzen nicht unter Wert verkauft oder Sammlerstücke durch unsachgemäße Reinigung beschädigt werden, sind solche kleinen Hinweise sicher gern gesehen – sie sind ganz nebenbei auch ein Zeichen, dass sich der Verstorbene um seine Liebsten gekümmert und mitgedacht hat.
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