Negativzinsen, Zusatzgebühren, Vertragskündigung: Deutsche Sparer stehen unter Druck
Die Deutschen gelten als Sparernation, seit Generationen gehört das Sparschwein in vielen Haushalten zur Familie und die Geschäftsbeziehung zur örtlichen Hausbank reicht bei manchen Deutschen länger zurück als die Beziehung zum Lebenspartner – doch dieser Bund fürs Leben steht unter Druck: Wie das Onlineportal „Finanzen.de“ berichtet, sollen allein im Jahr 2019 rund 70 Sparkassen über 200.000 der Prämiensparverträge gekündigt haben, davon 34 Sparkassen in Bayern. Daneben werden Bankkunden zunehmend durch Negativzinsen sowie immer neue Gebühren belastet – kurzum: Der deutsche Sparer ist im Anlagenotstand gefangen.
Im vergangenen Jahr wurden viele Sparkassenkunden für ihre langjährige Treue regelrecht bestraft. Sie hatten um die Jahrtausendwende sogenannte „Prämiensparverträge“ abgeschlossen und sich damit einen jährlich steigenden Bonus auf die Einzahlungen gesichert – in einzelnen Fällen kann dieser Bonus innerhalb von 15 Jahren auf 50 Prozent steigen. Diese Konditionen wurden allerdings in einer Zeit vereinbart, in der „Nullzinsen“ und „negative Realverzinsung“ keine Rolle spielten. Im Zeitalter des billigen Geldes sind diese Sparverträge für die Geldhäuser nicht mehr lukrativ – und wie so oft haben am Ende die Sparer das Nachsehen: Im Mai 2019 urteilte der Bundesgerichtshof, dass die Kündigungswelle rechtens sei.
Was sich seitdem abspielt, stellt das Vertrauen der Deutschen in „ihre“ Hausbank auf eine schwere Probe: Wie aus diversen Zeitungsberichten hervorgeht, sollen auch Verträge gekündigt worden sein, die eigentlich gar nicht unter das Urteil des Bundesgerichtshofs fallen. Dieser hatte nämlich klare Regeln festgelegt, unter denen ein Abbruch der Geschäftsbeziehung erlaubt sein solle.
Strafzinsen nicht nur für die sogenannten „Superreichen“
Die Kündigung von Altverträgen ist nicht die einzige Reaktion der Banken auf das Nullzins-Dilemma: Zum Jahreswechsel hat die Zahl der Banken, welche Negativzinsen eingeführt haben, weiter zugenommen. Und anders als bisher kolportiert treffen diese Strafzinsen nicht nur die sogenannten „Superreichen“, sondern auch Normalsparer: Tagesgelder und Girokonten werden mit Negativzinsen belegt – meist ab Beträgen von 50.000 oder 100.000 Euro. Das „Verwahrentgelt“ beträgt üblicherweise minus 0,5 Prozent. Im Klartext: Wer 100.000 Euro auf dem Konto parkt, zahlt im ersten Jahr 500 Euro an die Bank.
Negativzinsen sind also längst keine Einzelfälle mehr. Nach Recherchen des Verbraucherportals Verivox sollen inzwischen 35 Banken einen entsprechenden Negativzins eingeführt haben. Negativzinsen entstehen nach Einschätzung der Verbraucherschützer zudem durch die Hintertür – wenn beispielsweise ein eigentlich kostenloses Tagesgeldkonto plötzlich mit Gebühren belegt wird. Verivox geht davon aus, dass die Liste der Banken mit Negativzinsen in den nächsten Monaten anwächst.
Auffällig bei der Diskussion um Negativzinsen ist allerdings ein Detail: Sowohl Verbraucherportale wie Verivox als auch die Banken und Sparkassen raten ihren Kunden, das Ersparte umzuschichten – und hierbei werden in erster Linie Aktien empfohlen. Verivox-Chef Oliver Maier verweist beispielsweise auf die langfristigen Renditen, welche ein DAX-Investment bisher mit einer Trefferquote von 100 Prozent abgeworfen habe. Ob eine solche Performance bei den anhaltenden Rekordständen der Börsen und den düsteren konjunkturellen Aussichten auch weiterhin erzielt werden kann, ist fraglich.
Aus diesem Grund setzen in Deutschland immer mehr Sparer auf Gold und Silber. Gelegentlich werden die Edelmetalle bereits als „neues Sparschwein“ der Deutschen bezeichnet – mit Münzen und Barren lässt sich nämlich Stück für Stück ein Teil des Vermögens absichern.
Mit Sparprodukten auf Goldbasis wie beispielsweise dem VR Goldsparplan, den pro aurum gemeinsam mit der Volksbank Löbau-Zittau anbietet, müssen Sparer ihre über Jahrzehnte lieb gewonnenen Spar-Rituale nicht anpassen: Sie überweisen das Geld weiterhin auf ein Konto, von wo es beim Erreichen des Sparziels in ein vorher vereinbartes Goldprodukt umgewandelt wird.
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