Österreich: Verfassungsänderung zum Schutz von Bargeld scheitert
Die Abschaffung des 500-Euro-Scheins in ganz Europa, die Abkehr von kleinen Cent-Münzen in zahlreichen Euro-Ländern – nach Ansicht vieler Beobachter handelt es sich bei diesen währungspolitischen Schritten um den direkten Weg in die Abschaffung des Bargeldes. In Österreich wollten kritische Köpfe nun dafür sorgen, dass das Recht auf Bargeldzahlungen in die Verfassung aufgenommen wird – und sind kläglich gescheitert.
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Bei einer Sitzung des Nationalrats wurden gleich mehrere Anträge zur Änderung der Verfassung eingebracht, die allesamt nicht die nötige Mehrheit erreicht hatten. Urheber waren SPÖ sowie FPÖ und ÖVP. Ein Vertreter der FPO bezeichnete die Aufnahme des Rechtes auf Bargeld in die Verfassung als „lange freiheitliche Forderung“.
Kritik kam hingegen von den übrigen Parteien. Sie befürchteten offenbar, dass mit der Aufnahme eines Passus zum Schutz von Bargeld vor allem „Schwarzgeld“ geschützt werde. Viele Abgeordnete machten technische und juristische Bedenken geltend.
Immerhin erhielt eine Schuldenbremse die nötige Mehrheit, um in die österreichische Verfassung aufgenommen zu werden. Allerdings dürfte auch dieser Versuch, die Staatsfinanzen zukunftsfähig zu machen, auf den letzten Metern scheitern – nämlich im Bundesrat, der zweiten österreichischen Kammer. Hier haben SPÖ und Grüne eine Zweidrittelmehrheit.