Offizielle Zahlen bestätigen: Geldwäsche im Goldhandel ist ein Exotenphänomen
Als die Pläne der Bundesregierung zur erneuten Absenkung der Bargeldgrenze bekannt wurden, war die Empörung groß – denn in dem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums für die Gesetzesänderung wurden Goldkäufer ganz unverhohlen in die Nähe von Geldwäsche und sogar Terrorfinanzierung gerückt. Mit dieser Begründung soll die Freigrenze für anonyme Bargeldkäufe ab 2020 von heute 10.000 Euro auf 2000 Euro sinken, bei größeren Beträgen wäre dann eine Identitätsfeststellung nötig.
Wie ernst die Gefahr durch Geldwäsche im Goldhandel wirklich ist, machen aktuelle Zahlen deutlich, welche für die Bundesregierung peinlich ausfallen: Infolge einer Anfrage des FDP-Abgeordneten Frank Schäffler musste das Finanzministerium konkrete Zahlen herausrücken. Und von den 77.252 Verdachtsmeldungen im Jahr 2018, welche bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) eingingen, hatten nur 175 einen Bezug zu Edelmetallen. Im Jahr 2017 waren es nur 64 von 59.845 Verdachtsmeldungen. Und die Zahlen werden im Detail noch kurioser: Zählt man die Jahre 2017 und 2018 zusammen, ergeben sich 239 Geldwäschefälle mit Bezug zu Edelmetallen – doch nur in vier Fällen lag der strittige Betrag unter der bereits gültigen 10.000-Euro-Schwelle. Bei allen anderen Verdachtsfällen mussten also sowieso die Personalien angegeben werden.
Der FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler zeigte sich entrüstet über die Fakten: „Wenn lediglich wegen vier konkreten Fällen die Regierung die Schwelle für Tafelgeschäfte absenkt, dann zeigt das die ganze Absurdität der Verschärfung“, kritisiert er. Die Zahlen machten deutlich, dass Edelmetallkäufer ungerechtfertigt kriminalisiert werden.
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