pro aurum ist weitaus mehr als „nur“ ein Edelmetallhändler, der Gold und Silber kauft oder verkauft. Unter dem Dach von pro aurum wurden seit 2003 diverse Dienstleistungen rund um Edelmetalle entwickelt, die das Investment entscheidend erleichtert haben – allen voran die Lagerung von Edelmetallen.
pro aurum bietet gleich drei intelligente Lager-Alternativen
Bei pro aurum können die Kunden zwischen drei verschiedenen Verwahrmöglichkeiten mit jeweils besonderen Stärken und Vorzügen wählen: Bankenunabhängige Schließfächer werden in den Filialen in München, Düsseldorf, Stuttgart, Bad Homburg, Zürich und Berlin vorgehalten, allerdings sind die Schließfächer größtenteils belegt. Hier können auch persönliche Wertgegenstände wie Schmuck oder wichtige Dokumente eingelagert werden, der Versicherungsschutz liegt standardmäßig bei 30.000 Euro (deutsche Filialen) bzw. 50.000 Franken (Zürich) und kann auf Wunsch beliebig erhöht werden.
Physisches Gold bequem von zuhause kaufen und lagern lassen
Goldbesitzer sichern sich über das Edelmetalldepot größtmögliche Flexibilität. Ihre Einlagen sind als Sondervermögen vor einem Konkurs der verwahrenden Gesellschaft geschützt und zudem vollumfänglich versichert. Der Kauf über das Edelmetalldepot funktioniert denkbar einfach: Lagerfähig sind sämtliche bei pro aurum handelbaren Münzen oder Barren ab einem Netto-Warenwert von 5.000 Euro. Für die Lagerkosten und den Service fällt eine geringe jährliche Gebühr an. Professionell und sicher verwahrt wird das Edelmetallvermögen in einer Hochsicherheitsanlage in München. Die Vorteile für den Kunden bestehen vor allem in dem erheblichen Zugewinn an Mobilität und Flexibilität, schließlich kann man die Barren oder Münzen unabhängig vom jeweiligen Aufenthaltsort kaufen oder verkaufen. Selbstverständlich kann man nach vorheriger Terminvereinbarung die eingelagerten Edelmetalle während der Geschäftszeiten abholen oder sich zuschicken lassen.
Ein sicherer Hafen im Ausland
Über das Schweizer Zollfreilager ist der mehrwertsteuerbefreite Handel von Silber, Platin und Palladium völlig legal möglich. Denn die Steuer würde erst dann anfallen, wenn die Edelmetalle das Zollfreilager verlassen. Selbstverständlich sind die dort gelagerten Edelmetalle – wie auch beim Edelmetalldepot – als Sondervermögen geführt, dadurch vor Insolvenz geschützt sowie vollumfänglich versichert, schließlich sollte bei einem als Vermögens-, Krisen- bzw. Inflationsschutz gedachten Investment der Schutzaspekt des Lagerorts auf keinen Fall vergessen werden.
Foto: © Bernd Schuller