Mit Blick auf den Goldhandel trifft die Floskel „Früher war alles besser“ auf keinen Fall zu. Wer nämlich vor 2005 ein Goldinvestment in Form von Barren oder Münzen tätigen wollte, war gezwungen, diesen Kauf in der Filiale einer Bank oder eines Edelmetallhändlers durchzuführen. Der Online-Goldhandel wurde erst im April 2005 möglich, nachdem die damalige Bundesregierung mit der Änderung des Fernabsatzgesetzes die rechtlichen Voraussetzungen hierfür geschaffen hatte. Der erste deutsche Onlineshop für Gold wurde übrigens von pro aurum eröffnet.
Wohin mit dem wertvollen Vermögensschutz?
Heutzutage können Anleger dank Internet ihr Wunschprodukt kaufen, wenn sie dessen Preis für attraktiv halten, und müssen nicht einen möglicherweise kosten- und zeitintensiven Besuch einer Filiale einplanen und den zu diesem Zeitpunkt gültigen Marktpreis „wohl oder übel“ akzeptieren. Die Chancen auf bessere Anlageergebnisse sind somit erheblich gestiegen, da sich durch den Online-Handel die Chancen auf niedrigere Einstandskosten bzw. höhere Verkaufserlöse deutlich verbessert haben. Doch nach dem Kauf von physischen Edelmetallen müssen die Anleger eine weitere wichtige Entscheidung treffen – nämlich die Frage nach dem optimalen Lagerplatz.
Wer sich für ein Verwahren bzw. Verstecken in den eigenen vier Wänden ausspricht, sollte sich über die folgenden Risiken bzw. Nachteile bewusst sein. Erstens: Das Wohnungseinbruchsrisiko ist in den vergangenen Jahren signifikant gestiegen. Laut Bundeskriminalamt kletterte die Zahl dieser Delikte von 144.117 (2012) auf 151.265 (2016), was einer Steigerung von über sieben Prozent entsprach. Zweitens: Hausratversicherungen entschädigen bei Wertsachen (wenn überhaupt) nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze, die von der Höhe der Versicherungssumme abhängt. Drittens: die eingeschränkte Mobilität bzw. Flexibilität beim Handel der Barren bzw. Münzen.
Drei Lageralternativen zur Auswahl
In den vergangenen Jahren hat pro aurum den wachsenden Bedarf an sicheren Lagermöglichkeiten erkannt und sein diesbezügliches Serviceangebot entsprechend ausgebaut. Mittlerweile hat man als Anleger drei Verwahrmöglichkeiten zur Auswahl. Bankenunabhängige Schließfächer können Sie zum Beispiel in unseren Filialen in München, Düsseldorf, Stuttgart, Bad Homburg, Zürich und Berlin (derzeit komplett belegt) anmieten, wobei einige Schließfachgrößen nicht mehr verfügbar sind. Der Vorteil dieser Verwahrmöglichkeit besteht darin, dass man hier auch persönliche Wertgegenstände wie Schmuck oder wichtige Dokumente einlagern kann. Sämtliche Schließfächer bieten einen pauschalen Versicherungsschutz von bis zu 30.000 Euro (deutsche Filialen) bzw. 50.000 Franken (Zürich), der auf Wunsch kostengünstig erhöht werden kann.
Edelmetalldepot: für perfektes Portfoliomanagement
Was für die Besitzer von Anleihen, Fonds, Aktien oder anderen Wertpapieren bereits seit Jahrzehnten zur Selbstverständlichkeit geworden ist – nämlich die Vorzüge eines Depots zum Verwahren börsennotierter Wertpapiere –, können Goldbesitzer über das Edelmetalldepot von pro aurum heutzutage ebenfalls genießen. Als Sondervermögen ist es vor einem Konkurs der verwahrenden Gesellschaft geschützt und zudem vollumfänglich versichert. Lagerfähig sind sämtliche bei pro aurum handelbaren Münzen oder Barren ab einem Netto-Warenwert von 5.000 Euro. Professionell und sicher verwahrt wird das Edelmetallvermögen in einer Hochsicherheitsanlage in München. Die Vorteile für den Kunden bestehen vor allem in dem erheblichen Zugewinn an Mobilität und Flexibilität, schließlich kann man die Barren oder Münzen unabhängig vom jeweiligen Aufenthaltsort kaufen oder verkaufen. Selbstverständlich kann man nach vorheriger Terminvereinbarung die eingelagerten Edelmetalle während der Geschäftszeiten abholen oder sich zuschicken lassen. Für die Lagerkosten und den Service fällt eine geringe jährliche Gebühr an.
Zollfreilager: Höchstmaß an Sicherheit
Wer nicht auf die Werthaltigkeit des Euros vertraut und beim Thema Goldbesitz die Gefahr eines Goldverbots oder von durch EU-Regierungen verordnete Strafsteuern bzw. Enteignungen als Worst-Case-Szenario auf lange Sicht nicht ausschließen möchte, sollte über ein Edelmetalllager außerhalb der Eurozone nachdenken. Mit dem von pro aurum angebotenen Zollfreilager in der Schweiz kann dieses Länderrisiko deutlich reduziert werden, schließlich gab es in der Schweiz – im Gegensatz zu Deutschland und den USA – seit Jahrhunderten kein Goldverbot. Ein solches Zollfreilager würde den staatlichen Zugriff auf privaten Edelmetallbesitz erheblich erschweren. Außerdem ermöglicht ein Zollfreilager völlig legal den mehrwertsteuerbefreiten Handel von Silber, Platin und Palladium. Die Steuer würde nämlich erst dann anfallen, wenn die Edelmetalle das Zollfreilager verlassen. Selbstverständlich sind die dort gelagerten Edelmetalle – wie auch beim Edelmetalldepot – als Sondervermögen geführt, dadurch vor Insolvenz geschützt sowie vollumfänglich versichert, schließlich sollte bei einem als Vermögens-, Krisen- bzw. Inflationsschutz gedachten Investment der Schutzaspekt des Lagerorts auf keinen Fall vergessen werden.
Foto: pro aurum