Seit mittlerweile fast fünf Jahren greift beim Kauf von Silberbarren und -münzen der erhöhte Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19 Prozent. In den Jahren zuvor lag dieser für Silbermünzen zur Kapitalanlage bei lediglich sieben Prozent. Viele Anleger meiden deshalb den Kauf von physischem Silber. Doch was viele Anleger nicht wissen: Dank der Differenzbesteuerung konnte pro aurum eine generelle Verteuerung von Silber größtenteils verhindern. Dies hat sich aber noch nicht unter sämtlichen Privatanlegern herumgesprochen.
Markante Preisunterschiede bei identischem Gewicht
Wer sich im Onlineshop von pro aurum einmal nach den Preisen für Silberbarren oder Silbermünzen informiert hat, dürfte sich über die mitunter kräftigen Preisunterschiede der Produktgattungen mit identischem Feingewicht möglicherweise sehr gewundert haben. Diese können sich nämlich auf mehrere Euro belaufen und damit zu einer Verteuerung der Einstiegspreise im zweistelligen Prozentbereich führen, was das Renditeergebnis im Falle eines späteren Verkaufs erheblich verschlechtert. Deshalb kann hier die alte Kaufmannsweisheit „Der Gewinn liegt im Einkauf“ als besonders zutreffend bezeichnet werden. Wer für seine Euros möglichst viel Silber erhalten möchte, sollte beim Kauf stets darauf achten, dass das jeweilige Exemplar der differenzbesteuerten Methode unterliegt. Unser Tipp: Um nicht versehentlich zu viel für Silber zu bezahlen, kann im Onlineshop von pro aurum bei der Kategorieauswahl der Menüpunkt „Silbermünzen differenzbesteuert“ angeklickt werden. Die Differenzbesteuerung ist selbstverständlich völlig legal und gängige Praxis bei führenden Edelmetallhändlern und Banken. Übrigens: Mitte Dezember 2018 erwiesen sich unter sämtlichen Unzenmünzen der „Krügerrand in Silber“ (Sonderaktion) und das „Känguru“ als preisgünstigste Exemplare ihrer Gewichtsklasse.
Münzen aus dem EU-Ausland sind günstiger
Nachfolgend informieren wir Sie über die wichtigsten Fakten zur Differenzbesteuerung. Sobald ein Händler Münzen oder Barren aus Ländern außerhalb der Europäischen Union einkauft und hierzulande verkauft, kann sich dieser für die sogenannte Differenzbesteuerung entscheiden. Dann muss er lediglich den Zollwert der Ware mit der Einfuhrumsatzsteuer von sieben Prozent versteuern und den entsprechenden Betrag auf den Einkaufspreis aufschlagen. Beim Weiterverkauf der Ware muss er dann die seit 2014 gültige Umsatzsteuer von 19 Prozent nicht auf den vollen Nettoverkaufspreis aufrechnen, sondern diese lediglich auf die Differenz zwischen dem Einkaufs- und dem Bruttoverkaufspreis an das Finanzamt abführen. Durch diese Berechnungsmethode erhöht sich für den Kunden durch die höhere Mehrwertsteuer der Preis der Silbermünze nicht um zwölf Prozent, sondern er bleibt annähernd auf dem früheren Niveau, als die Münzen noch mit sieben Prozent versteuert wurden. Das heißt: Bei differenzbesteuerten Silbermünzen sind dank der niedrigeren Einstiegskurse attraktivere Renditechancen möglich.
Besonders interessant dabei: Viele weltbekannte Silbermünzen kommen aus Nicht-EU-Ländern und damit in den Genuss der für deutsche Anleger vorteilhaften Differenzbesteuerung. So stammt der „Maple Leaf“ zum Beispiel aus Kanada, der „Koala“, „Känguru“ sowie der „Kookaburra“ aus Australien, der „American Eagle“ aus den USA und der seit August handelbare „Silber-Krügerrand“ aus Südafrika. In den erlauchten Kreis dieser steuerbegünstigten Exemplare könnte im kommenden Jahr die „Britannia“ aus Großbritannien aufgenommen werden, falls der Brexit tatsächlich vollzogen wird.
Aber auch in der EU geprägte Silbermünzen können dann differenzbesteuert erworben werden, wenn sie pro aurum zuvor von Privatkunden am Schalter oder per Onlineshop differenzbesteuert angekauft hat. Somit ist die Verfügbarkeit der differenzbesteuerten Anlagemünzen in Silber aus Europa – wie beispielsweise der Philharmoniker – abhängig von den Mengen, die uns von Privatkunden erreichen.
Noch mehr Steuervorteile durch Zollfreilager
Wer das „Mehrwertsteuerproblem“ völlig legal umgehen möchte, kann dies über unser Schweizer Zollfreilager bewerkstelligen. Neben Silber können hier auch Platin und Palladium mehrwertsteuerfrei gekauft werden. Denn die Rendite schmälernde Steuer würde nur dann anfallen, wenn die Edelmetalle das Zollfreilager verlassen. Wer also darauf verzichten kann, erworbenes Silbervermögen im eigenen Land – wo auch immer – zu deponieren, kann mit dem Schweizer Zollfreilager sowohl hinsichtlich Sicherheit (Lagerort Schweiz) als auch Renditepotenzial (keine Mehrwertsteuer) punkten. Selbstverständlich sind die dort gelagerten Edelmetalle als Sondervermögen geführt und somit vor Insolvenz geschützt sowie vollumfänglich versichert. Bei einem Investment, welches meist als Vermögens-, Krisen- bzw. Inflationsschutz dient, sollte dieser Sicherheitsaspekt auf keinen Fall vernachlässigt werden.
Wichtig zu wissen: Als Mindesteinlagerungswert wird für diesen Service ein Edelmetallvermögen in Höhe von 10.000 Schweizer Franken verlangt. Außerdem kann im Schweizer Zollfreilager nicht die komplette Produktpalette von pro aurum gehandelt bzw. verwahrt werden. Mit insgesamt fünf Goldbarren mit einem Gewicht von einer Feinunze bis einem Kilogramm, fünf weltbekannten Unzen-Goldmünzen, jeweils drei Silberbarren (ein, fünf und 15 Kilogramm) bzw. Silbermünzen (Wiener Philharmoniker, Maple Leaf und American Eagle) sowie insgesamt elf Barren bzw. Münzen aus Platin und Palladium sollte dennoch ein interessantes Edelmetallportfolio darstellbar sein.