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Home›Edelmetalle›Gold›Steuern beim Investment in Gold und Silber

Steuern beim Investment in Gold und Silber

By BS
9. Oktober 2018
3607
0

Geld auf den Tisch legen, Gold und Silber einpacken und wieder gehen – das Edelmetall-Investment ist für immer mehr Anleger eine Alternative zu Sparbuch oder Aktien. Ein wichtiger Grund für die gestiegene Nachfrage nach physischem Edelmetall: die Abwicklung des Investments. Hier einige Hinweise, die es zu beachten gilt:

Anonymität: keine Aufzeichnungspflicht bei Käufen bis 10.000 Euro

Bis zum Wert von 10.000 Euro ist der Kauf von Gold ohne Identitätsnachweis möglich, Edelmetallkäufe gegen Bargeld können völlig anonym als sogenanntes „Tafelgeschäft“ abgewickelt werden. Erst bei Käufen über dieser Grenze müssen auf Grundlage des Geldwäschegesetzes die Personalien dokumentiert und der Personalausweis kopiert werden. So können Anleger mit einem starken Bedürfnis nach Diskretion ihre Goldreserven erwerben, ohne dass diese registriert werden. Selbstverständlich können Kunden nicht beliebig viele anonyme Käufe unter dem Schwellenwert tätigen. Hier muss jeweils eine angemessene Zeitspanne zwischen den Transaktionen liegen. Die meisten anderen Anlageformen sind dagegen untrennbar mit dem Namen des Anlegers verbunden; beispielsweise wird der Kauf von Goldaktien über ein Konto und das namentlich zugeordnete Wertpapierdepot abgewickelt.

Einkommensteuer bei Gewinnen aus dem Verkauf von physischem Gold

Bei der Steuererklärung haben langfristig orientierte Edelmetallbesitzer leichtes Spiel – wenn sie ihre Schätze länger als ein Jahr besitzen, sind die Wertzuwächse grundsätzlich von der Abgeltungssteuer und anderen Abschlägen befreit. Denn Gold und Silber in Form von Münzen oder Barren werden steuerlich als physische Wertgegenstände behandelt – ähnlich wie ein teures Schmuckstück oder ein seltener Wein. Allerdings entfällt auch die Möglichkeit, Werbungskosten wie beispielsweise die Fahrtkosten zum Goldhändler steuerlich abzusetzen. Wer seine Schätze vor Ablauf der Jahresfrist verkauft, muss die Gewinne aus diesem Veräußerungsgeschäft mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Edelmetallkäufer sollten alle Käufe möglichst lückenlos dokumentieren können.

Abgeltungssteuer bei Goldminenaktien und Minenfonds

Zwar sparen sich Besitzer von Wertpapieren auf Goldbasis die Lagerung von Barren und Münzen; dafür müssen sie bei der Berechnung ihrer Rendite etwas mehr Zeit aufwenden. Denn Gewinne oder Verluste, die beim Handel mit Goldminenaktien oder Minenfonds erzielt wurden, unterliegen der Abgeltungssteuer. Und die wird auf sämtliche Dividenden oder Kapitalerträge aus dem Verkauf dieser Produkte fällig. Von den Gewinnen werden ein Anteil von 25 Prozent, der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und eventuell zusätzlich die Kirchensteuer abgezogen. Das Gleiche gilt für Zertifikate und Exchange Traded Funds aus der Goldindustrie – beide Produkte werden wie alle anderen Investmentfonds behandelt. Einzige Ausnahme: Anleger konnten in der Vergangenheit erfolgreich Einspruch gegen die Abgeltungssteuer auf die entsprechenden Wertpapiere oder Zertifikate einlegen, wenn sie dem Finanzamt nachweisen konnten, dass sie direkte Eigentümer des unterlegten Goldes sind.

Mehrwertsteuer beim Kauf von physischem Gold

Liebhaber von goldenen Münzen und Barren werden bei der Besteuerung noch zusätzlich entlastet – bei Anlagegold fällt grundsätzlich keine Mehrwertsteuer an. Artikel 25 des Umsatzsteuergesetzes nimmt zudem Gold in Barren- oder Plättchenform

  • mit einem von den Goldmärkten akzeptierten Gewicht
  • und einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel

sowie Goldmünzen, die

  • einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel aufweisen,
  • nach dem Jahr 1800 geprägt wurden,
  • in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren
  • und üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80 Prozent übersteigt,

von der Umsatzbesteuerung aus. Und diese Kriterien treffen auf viele Goldmünzen zu, wie ein Blick in die sogenannte „Liste der Goldmünzen, die die Kriterien des Artikels 344 Absatz 1 Ziffer 2 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates (Sonderregelung für Anlagegold) erfüllen“ im Amtsblatt der Europäischen Union verrät. Die Liste der EU liest sich wie ein kleiner Münzkatalog: Von A wie Afghanistan bis Z wie Zypern sind auf 14 Seiten Hunderte von Goldmünzen aufgeführt.

Mehrwertsteuer beim Kauf von physischem Silber Edelmetalle im Portfolio

Bis 2013 war der steuerrechtliche Status aller Silbermünzen ungeklärt – hier hat die Bundesregierung zum Jahreswechsel 2014 eine Klarheit geschaffen, die allerdings den meisten Anlegern nicht gefallen hat. Die Mehrwertsteuer für Silbermünzen wurde von sieben auf 19 Prozent erhöht. Die hohe Mehrwertsteuer für Silbermünzen lässt sich allerdings völlig legal umschiffen – mit der sogenannten „Differenzbesteuerung“. Der Preisunterschied zwischen einer differenzbesteuerten Silberunze und einer Unze mit regulärer Mehrwertsteuer liegt derzeit bei etwa zwei Euro. Edelmetallhändler wie pro aurum nutzen so eine erleichterte Form der Abwicklung des Edelmetallkaufs: Wenn Münzen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union importiert und hierzulande weiterverkauft werden, können sich die Händler für die sogenannte Differenzbesteuerung entscheiden. Es wird dann lediglich der Zollwert des Handelsgutes mit der Einfuhrumsatzsteuer von sieben Prozent versteuert und dieser Betrag auf den Einkaufspreis aufgeschlagen. Beim Weiterverkauf wird die Umsatzsteuer von 19 Prozent nicht auf den vollen Nettoverkaufspreis berechnet, sondern auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Bruttoverkaufspreis.

Steuersparmöglichkeiten beim Edelmetall-Investment

Die Mehrwertsteuer für Silber, Platin und Palladium vermiest vielen potenziellen Edelmetallanlegern die Laune. Es gibt jedoch einen Weg, um Steuern zu sparen: die Lagerung der Waren im Zollfreilager, also einem Transitlager im Ausland, welches der zollfreien Lagerung von Waren dient. Hier fällt keine Mehrwertsteuer an, wenn das Edelmetall im Depot belassen wird. Trotzdem ist die Auslieferung jederzeit nach Terminvereinbarung möglich; hier wird dann jedoch die Warenumsatzsteuer fällig. Der Verkauf der eingelagerten Werte an pro aurum ist nicht mehrwertsteuerpflichtig.

Steuern beim Investment in Gold und Silber

Hier erfahren Sie mehr über das pro aurum Zollfreilager


Bildrechte: © joyfotoliakid / Fotolia

TagsGoldMehrwertsteuerSilberSteuern
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