US-Präsident Donald Trump verunsichert mit seiner protektionistischen „America first“-Politik weiterhin die Finanzwelt. Allgemein gilt: Ein Handelskrieg hinterlässt in der Regel nur Verlierer und gilt zudem als Preisbeschleuniger. Außerdem hat sich von 2015 bis 2017 das Haushaltsdefizit der USA von 639 Milliarden auf 841 Milliarden Dollar ausgedehnt. Die Kombination von Strafzöllen und Steuersenkungen könnte das Minus künftig sogar auf über 1.000 Milliarden Dollar ansteigen lassen. Sorgen bereitet aber auch die Entwicklung in Europa, Japan und China, wo ebenfalls alles andere als eine nachhaltige Finanzpolitik betrieben wird.
Inflation auf dem Vormarsch
Zurück zum Problem der fortschreitenden Inflation. In den hoch verschuldeten Industriestaaten hat sich diese eindrucksvoll zurückgemeldet. So kletterte in den USA die Geldentwertung seit 2015 von null auf aktuell 2,2 Prozent, während in der Eurozone im selben Zeitraum ein Zuwachs von minus 0,5 Prozent auf 1,1 Prozent zu verzeichnen war. In Deutschland haben die Konsumentenpreise mit einem Zuwachs von minus 0,4 auf 1,4 Prozent ebenfalls eine „beachtliche Performance erzielt“. EZB und Fed haben stets betont, dass sie eine Inflation von ungefähr zwei Prozent anstreben, schließlich profitieren große Schuldenmacher von der jährlichen Geldentwertung besonders stark, während deutsche Sparer selbst mit 30-jährigen Bundesanleihen derzeit nicht einmal die Inflationsrate erwirtschaften können.
Durch Leitzinsen von null Prozent, negative Zinsen für Bankeinlagen und milliardenschwere Anleihekaufprogramme gab es eine historisch einmalige Manipulation an den Anleihe-, Aktien- und Immobilienmärkten. Selbst digitale Kryptowährungen waren aufgrund ihrer Unabhängigkeit gegenüber den globalen Finanzsystemen heiß begehrt. Wichtig zu wissen: Ob sich eine Anlageklasse im Blasenmodus befindet, erfahren Anleger erst dann, wenn sie platzt. Zahlreiche Indikatoren versuchen sich als Blasen-Radar. „Alarmstufe rot“ zeigt derzeit zum Beispiel das Verhältnis zwischen dem Marktwert der US-Aktien zum Bruttoinlandsprodukt der USA.
Nur zur Erinnerung: Die Technologieblase (2000) platzte bei einem Wert von 150 Prozent, während die US-Immobilienblase (2008) bereits bei 110 Prozent einen Beinahe-Zusammenbruch der globalen Finanzsysteme ausgelöst hatte. Derzeit zeigt das „Blasenwarngerät“ übrigens einen Wert von 137 Prozent an. Wer bei Anleihen, Aktien oder Immobilien jetzt noch auf den „Zug aufspringt“, sollte sich nicht zu sehr wundern, wenn das Anlageergebnis enttäuschend ausfällt. Sobald eine Massenflucht aus bestimmten Anlageklassen einsetzt, droht an den Finanzmärkten ein Gezeitenwechsel mit unübersehbaren Folgen.
Die Zeiten dürften sich dann dahingehend ändern, dass Anleger nicht mehr möglichst hohe Renditen erzielen, sondern in erster Linie einen wirksamen Vermögensschutz betreiben möchten. Der Wahlausgang in Italien und die Ankündigung des neuen Bundesfinanzministers Olaf Scholz, dass sich Deutschland wegen des Brexit auf höhere EU-Beiträge wird einstellen müssen, lassen finanz- und steuerpolitisch wenig Gutes erahnen. Bei der nächsten Bankenkrise sollen nicht die Steuerzahler, sondern erst einmal die Bankaktionäre und die Bankkunden mit großem Geldvermögen „die Zeche zahlen“. Denn Bankguthaben wären im Konkursfall nur bis 100.000 Euro abgesichert. Einen beschönigenden Namen hat man für diese Form der Enteignung übrigens auch gefunden: „Haircuts“. Doch wer garantiert eigentlich, dass nur „Vermögende zur Kasse gebeten“ werden? Denkbar wäre zum Beispiel auch, nach dem „Rasenmäherprinzip“ sämtliche Bankguthaben einer Vermögensabgabe zu unterziehen.
Wohl dem, der in relativ guten Zeiten einen Teil seines Geldvermögens in Goldvermögen getauscht hat. Sollten die Finanzmärkte irgendwann wieder aus dem Ruder laufen, dürfte der Zugang zum sicheren Hafen aufgrund des im Goldhandel zu erwartenden Nachfrageüberhangs (Angebotsdefizits) schwierig werden, schließlich ist Gold im Gegensatz zu Geld nicht beliebig vermehrbar. Außerdem weist weder eine Goldmünze noch ein Goldbarren ein Kontrahentenrisiko aus, weshalb es in seiner mehr als tausendjährigen Geschichte noch niemals pleitegegangen ist. Welche Anlageklasse kann das von sich behaupten? Aktien, Anleihen und derivative Wertpapiere sicherlich nicht. Deshalb eignet sich Gold auf lange Sicht als ultimatives Wertaufbewahrungsmittel für jeden Anleger. Auch steuerliche Aspekte sprechen derzeit eindeutig für den Besitz von Gold. Zum einen fällt beim Kauf goldener Barren und Münzen in der Regel keine Mehrwertsteuer an. Zum anderen dürften etwaige Gewinne – gemäß aktueller Rechtslage – nach einer Haltedauer ab zwölf Monaten steuerfrei vereinnahmt werden. Die Bezeichnung „Steuersparmodell“ würde dem Wesen des Goldes dennoch auf keinen Fall gerecht werden.
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