Vortrag im Goldhaus: Vorsorge mit Vollmacht und Patientenverfügung
Dr. Ulrike Tremel, Fachanwältin für Erbrecht über das Thema „Vollmacht und Patientenverfügung“.
Wer sein Geld in Gold und Silber anlegt, will üblicherweise für später vorsorgen. Doch neben einem Notgroschen in Edelmetallen gibt es noch weitere wichtige Werkzeuge, mit denen die Sorge vor dem Älterwerden ein wenig abgeschwächt werden kann – eine Vollmacht sowie eine Patientenverfügung zählen ebenfalls dazu. Hierbei handelt es sich um notwendige Vorsorgemaßnahmen, die für jedermann relevant sind und die schon lange vor dem Beginn des eigenen Lebensabends in den Fokus gerückt werden sollten.
Am 3. Mai 2017 bot das Goldhaus in München einen passenden Rahmen für ein Thema, das nur auf den ersten Blick nicht viel mit Edelmetallen zu tun hat: Dr. Ulrike Tremel, Fachanwältin für Erbrecht, referierte in der Kundenhalle der pro aurum Firmenzentrale über das Thema „Vollmacht und Patientenverfügung“. In dem mehr als einstündigen Vortrag ging Frau Dr. Tremel auf sehr praxisnahe Beispiele ein.
Nach einleitenden Worten durch Filialdirektor Jürgen Birner stellte die Juristin eindringlich klar, warum eine Patientenverfügung sowie eine Vorsorgevollmacht jederzeit schlagartig auf die Tagesordnung kommen können; Unfälle, Krankheiten, eine plötzliche Behinderung – wenn man auf die Hilfe anderer angewiesen ist, müssen viele Fragen geklärt werden, um die Wünsche und Bedürfnisse des Betroffenen nicht zu missachten.
Die Patientenverfügung ist nach Einschätzung von Ulrike Tremel ein sensibles Thema, welches jedoch nicht mit Bauchschmerzen behandelt werden sollte. Sie wird zu gesunden Zeiten schriftlich niedergelegt und gibt dem Arzt eine Handlungsanweisung für den Fall, dass der Patient eines Tages seinen Willen nicht mehr selbst artikulieren kann. Der Arzt ist an den Willen des Patienten gebunden, eine Behandlung gegen den Willen stellt strafrechtlich eine Körperverletzung dar.
Ein weiteres wichtiges Hilfsmittel, damit der eigene Willen auch in Notzeiten respektiert wird, ist die Vollmacht. Denn viele Menschen wissen nicht, dass es keine „automatische“ Vollmacht durch Ehepartner, Kinder oder nahe Angehörige gibt. Und so mancher Zeitgenosse möchte aus persönlichen Gründen möglicherweise bestimmte Angehörige davon abhalten, im Notfall für ihn eine lebenswichtige Entscheidung zu treffen. Hier greift eine Vollmacht: Liegt sie vor, muss das Gericht in der Regel keinen Betreuer mehr bestellen. Ansonsten bestimmt das zuständige Gericht eine gesetzliche Betreuungsperson – und dies kann ein Angehöriger, aber auch eine wildfremde Person sein, die sich auf Betreuungen spezialisiert hat.
In einer Vollmacht können beispielsweise die Vermögensangelegenheiten einer hilfebedürftigen Person geregelt sein: Wie und durch wen soll über das Vermögen des Vollmachtgebers verfügt werden? Auch persönliche Angelegenheiten wie die Auflösung einer Wohnung im Todesfall können Gegenstand einer Vollmacht sein. Und schließlich steht die Gesundheitsversorgung im Fokus: Wer soll sich um die medizinische Behandlung des Betroffenen kümmern und die Patientenverfügung umsetzen?
Im Nachgang gab es die Möglichkeit, der Referentin noch offen gebliebene Fragen zu stellen und in kleiner Runde zu diskutieren. Ein gemütliches „Get-together“ in den Räumlichkeiten von pro aurum, wo ein vertrauliches Ambiente zur Diskussion über die optimale Vorsorge fürs Alter geboten wurde, rundete den Abend erfolgreich ab und zeigte erneut, dass das Goldhaus von pro aurum auch für vielfältige Ereignisse abseits des klassischen Edelmetallhandels optimal geeignet ist.
Hier finden Sie die Präsentation von Frau Dr. Tremel im PDF Format
Download: Vortrag-Ulrike-Tremel-Patientenverfuegung-pro-aurum
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite von Fr. Dr.Tremel