Was beim Kauf von Silberbarren, Silbermünzen und Münzbarren wichtig ist
Ein Investment in Silber macht aus mehreren Gründen zweifellos Sinn, aber beim physischen Silberhandel sollten sich Anleger über dessen Besonderheiten unbedingt bewusst sein. Wer diese nämlich beachtet, kann sein Geld erheblich effektiver „versilbern“.
Diese Gründe sprechen für ein Silberinvestment
Silber wird häufig als „kleiner Bruder von Gold“ bezeichnet, weil dessen Langfristtrend in der Regel in dieselbe Richtung zeigt. Das heißt: Silber eignet sich dank seines Sachwertcharakters und seiner Historie ebenfalls als alternative Währung und somit als Krisen- bzw. Vermögensschutz. Während aber beim gelben Edelmetall – aufgrund der leidvollen Erfahrung in der Vergangenheit – regelmäßig über ein drohendes Besitzverbot heiß diskutiert wird, blieb Silber davon eher verschont, da es ungefähr zur Hälfte in diversen Industrien zum Einsatz kommt und ein Besitzverbot schwierig zu realisieren wäre. Da man für eine Feinunze Silber lediglich einen Bruchteil des Goldpreises bezahlen muss, würde es sich zudem im Krisenfall deutlich besser als Zahlungsmittel bzw. Recheneinheit eignen als der „große Bruder“. Fazit: Wer sein Geldvermögen schützen möchte, sollte sowohl Gold als auch Silber besitzen. Seit Jahren rät pro aurum bei der Aufteilung eines Edelmetall-Portfolios zu einem Verhältnis von 80 Prozent Gold und 20 Prozent Silber.
Steuerproblematik bei Silber beachten
Ein wichtiger Unterschied zwischen physischen Investments in Gold bzw. Silber besteht jedoch darin, dass bei Silber die anfallende Mehrwertsteuerpflicht das Anlageergebnis in der Regel negativ beeinträchtigt. Zur Erinnerung: Beim Kauf von Kapitalanlagegold in Form von Barren oder Münzen muss derzeit keine Mehrwertsteuer entrichtet werden. Dies führt dazu, dass Anleger mit einem Goldinvestment leichter in die Gewinnzone gelangen als dies bei Silber (aufgrund des steuerbedingt höheren Kaufkurses) der Fall ist. Da im deutschen Steuerrecht einfache Regeln eher die Ausnahme sind, muss man natürlich auch beim Kauf von silbernen Münzen, Barren bzw. Münzbarren die aktuell geltenden steuerlichen Besonderheiten stets im Hinterkopf behalten, damit man für sein Geld – Steuerpflicht hin, Steuerpflicht her – nicht zu wenig Silber erhält.
Aufgrund der seit 2014 geltenden Regeln zum Umsatzsteuerrecht sind bei physischen Silberinvestments einige Regeln, die beim Goldkauf gelten, außer Kraft gesetzt. Während man bei Gold mit schwergewichtigen Barren am meisten Gold für Geld bekommt, ist bei Silber genau das Gegenteil der Fall. Allerdings nur, falls der Edelmetallhändler Silbermünzen anbietet, die der sogenannten Differenzbesteuerungsmethode (§25a UStG) unterliegen. Wer nämlich in Deutschland Silberbarren kauft, muss stets den erhöhten Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19 Prozent bezahlen, wodurch sich der Kaufpreis entsprechend verteuert. Kauft ein Edelmetallhändler seine Silbermünzen oder Münzbarren hingegen von einem Hersteller außerhalb der EU oder von Privatpersonen darf er bei diesen Exemplaren die für Anleger attraktivere Differenzbesteuerung anwenden.
Das heißt: Bei den besonders beliebten Silbermünzen „Maple Leafs“ (Kanada), „American Eagles“ (USA) sowie den „Kookaburras“ bzw. „Koalas“ (Australien) muss er die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent nicht auf den Nettoverkaufspreis, sondern nur auf die Differenz zwischen seinem Einkaufs- und Verkaufspreis erheben, wodurch attraktivere Verkaufspreise möglich werden. Selbiges gilt auch für sämtliche von Privatanlegern angekauften Silbermünzen. Daher gibt es die silbernen „Wiener Philharmoniker“ (Österreich) oder „Britannias“ (Großbritannien) in einer günstigen (differenzbesteuert) und einer höherpreisigen (vom Hersteller importiert) Variante. Wer bei pro aurum Silber kaufen möchte, sollte sich deshalb stets für differenzbesteuerte Exemplare entscheiden. Wichtig zu wissen: Bei den „weltberühmten“ Ein-Unzen-Silbermünzen fällt der Preis für ein Gramm in der Regel günstiger aus als bei hochgewichtigen Silberprodukten.
Die Besonderheit von Münzbarren
Sogenannte Münzbarren unterscheiden sich von Silberbarren vor allem durch ein aufgeprägtes Münzmotiv. Dadurch gelten sie als gesetzliches Zahlungsmittel und können differenzbesteuert – also anlegerfreundlich angeboten werden. Wer sie kauft, erhält definitiv mehr Silber für seine Euros als bei einem „normalen“ Silberbarren. Bei einem Preisvergleich mit Silbermünzen kommen sie aber meist schlechter weg. In der aktuellen Marktphase (Februar 2020) bieten vor allem leichtgewichtige Silbermünzen mit einem Gewicht von 1,0 bzw. 1,5 Feinunzen das beste „Preis/Leistungs-Verhältnis“, auch weil deren Spread zwischen An- und Verkauf, geringer ausfällt als bei schweren Silbermünzen, Münzbarren und Silberbarren. Diese Marktgegebenheit ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Leichtgewichte weltweit besonders stark gefragt sind und daher attraktivere Rücknahmepreise möglich sind.
Highlight: Silber via Zollfreilager kaufen
Mit Abstand am meisten Silber erhalten Sie übrigens, wenn das Edelmetall über unser Schweizer Zollfreilager gekauft wird. Dann entfällt nämlich – selbstverständlich völlig legal – die Mehrwertsteuerpflicht. Diese muss nur entrichtet, falls die Silbermünzen oder -barren das Lager verlassen sollten. Das Angebot handelbarer Produkte fällt zwar etwas geringer aus, aber mit insgesamt vier Ein-Unzen-Silbermünzen und drei Silberbarren von einem bis 15 Kilogramm, sind die weltweit wichtigsten Gattungen mehrwertsteuerfrei handelbar.
Übrigens: Bei der Besteuerung etwaiger Kursgewinne sind die beiden Krisenwährungen Gold und Silber völlig gleichberechtigt. Das heißt: Bei einer Haltedauer von einem Jahr können die bei Silberbarren oder -münzen erzielten Kursgewinne komplett steuerfrei vereinnahmt werden. Wer ein solches Investment als langfristige Altersvorsorge betrachtet, dürfte dies als zusätzliches Kaufargument sicherlich begrüßen.
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